Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Regeln für die Zusammenarbeit

0 // Geltungsbereich

Die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der agentur mehrwert GmbH (nachfolgend Agentur genannt) und Kunden, welche die Dienste der Agentur in Anspruch nehmen.

1 // Arbeitsgrundsätze

1.1 // Werberecht

Die Agentur befolgt die gesetzlichen Bestimmungen und die Grundsätze über die Lauterkeit in der Werbung.

1.2 // Treuepflicht

Die Agentur verpflichtet sich dem Kunden gegenüber, seine Interessen sowie die ihr übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig und professionell zu erledigen und Geschäftsgeheimnisse vollumfänglich zu wahren.

1.3 // Leistungen Dritter

Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte beizuziehen und haftet für die sorgfältige Auswahl und deren Instruktion (siehe Zusatz für die Zusammenarbeit mit Lieferanten). Für vom Kunden direkt erteilte Aufträge an Dritte übernimmt die Agentur keinerlei Haftung. Gegenüber Dritten handelt die Agentur stellvertretend für den Kunden und dessen Wünsche.

1.4 // Konkurrenzausschluss

Die Agentur informiert den Kunden vorgängig und während der Erbringung der vereinbarten Leistungen über bestehende Verträge für konkurrierende Produkte und Dienstleistungen. Ein Konkurrenzausschluss muss schriftlich vorliegen.

1.5 // Widerrechtliche Nutzung

Wird das geistige Eigentum (Präsentationsvorschlägen etc.) der Agentur ohne Zusprache für einen Auftrag trotzdem verwendet, schuldet der Kunde eine Konventionalstrafe von mindestens CHF 15’000.– pro Übertretung. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt ausdrücklich vorbehalten.

1.6 // Daten und Unterlagen

Die Agentur bietet Gewähr für die Sicherstellung und Verfügbarkeit aller erforderlichen Daten und Unterlagen mit folgenden Fristen:

  • Unterlagen und Originale wie Druckunterlagen, Zeichnungen, Negative, Skizzen, usw. à 1 Jahr
  • Enddaten, die zur direkten Produktion der Mittel dienen à 3 Jahre

Die Agentur ist berechtigt, Daten und Unterlagen, die nicht mehr benutzt werden, zu vernichten. Von Daten, die der Agentur auf Datenträgern und Speichermedien geliefert werden, müssen beim Kunden Sicherheitskopien oder Doppel vorhanden sein. Die Agentur übernimmt keine Verantwortung für fehlerhaft oder unvollständig gelieferte Daten. Für allenfalls eintretende Datenverluste lehnt die Agentur ausdrücklich jegliche Haftung ab.

Sofern der Kunde seinen Leistungen nachgekommen ist, steht ihm das Recht zu, die Herausgabe der Enddaten als PDF kostenfrei zu erhalten. Die Herausgabe der originalen Erstellungsdaten (Adobe InDesign, Adobe GoLive etc.) werden kostenpflichtig abgegolten.

1.7 // Erstbesprechung und Kostenvoranschlag

Eine Erstbesprechung ist kostenfrei und für beide Parteien unverbindlich. Ebenfalls kostenfrei ist die Erstofferte. Zweitofferten, Detail- sowie Variantenberechnungen, Budgetplanungen sowie Pflichtenhefte sind kostenpflichtig. Nicht enthalten sind Sitzungen, Fahrspesen, MwSt. sowie Autorkorrekturen. Offerten sind 60 Tage ab Ausstellung gültig.

2 // Copyright

2.1 // Geistiges Eigentum

Das geistige Eigentum der Agentur wird vom Kunden anerkannt, insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Agentur geschaffenen Leistungen (Konzepte, Erscheinungsbilder, Gestaltungen, Logos, Claims, Texte, Bilder, Skizzen, Musik, Drucksachen, Webseiten inkl. Quellcodes, Radio- und TV-Spots usw.).

2.2 // Nutzungsrechte

Bei langfristig genutzten Werbemitteln (Logos, Claims, Bilder sowie Verpackungen) wird ein Nutzungshonorar erhoben. Dieses ist Teil der Aufwandsentschädigung und geht mit deren Bezahlung uneingeschränkt und für die genannten Werbemittel an den Auftraggeber über.

Für kurz- und mittelfristig genutzte Werbemittel steht dem Kunden während der Zusammenarbeit mit der Agentur die Nutzung des geistigen Eigentums für den vereinbarten Nutzungszweck zu, sofern der Kunde seine vertraglichen Pflichten erfüllt. Werden solche Werbemittel von anderen Agenturen übernommen, ist es Aufgabe des Kunden, die Agentur darüber zu informieren sowie die Abgeltung des Nutzungsrechts zu veranlassen.

3 // Zusammenarbeit

3.1 // Autorkorrekturen

Autorkorrekturen sind vom Kunden verursachte, nicht offerierte Zusatzleistungen, welche durch mangel- oder fehlerhafte respektive nicht der Offerte entsprechend angelieferte Daten bzw. Unterlagen entsprechen.

3.2 // Gut zum Druck

Das «Gut zum Druck» erfüllt sowohl auf brieflichem wie auch elektronischem Weg seinen Zweck und muss vom Kunden als korrekt und mit Unterschrift bestätigt werden. Auf elektronischem Weg ist eine Unterschrift des Kunden nicht zwingend. Das «Gut zum Druck» steht für Gestaltung und Inhalt – nicht für Papier, Bildqualität und Farbverbindlichkeit. Sollte dies gewünscht werden, kann ein farbverbindliches und dem Originaldruck entsprechendes Digitalproof erstellt werden. Dieses wird zusätzlich als Materialaufwand verrechnet. Wird ein Andruck gewünscht, werden die Kosten ebenfalls durch den Kunden getragen. Für nicht oder fälschlich angegebene Mängel übernimmt die Agentur keine Haftung.

3.3 // Honorare

Die Agentur verrechnet grundsätzlich Pauschalen, die sich am Aufwand bemessen. Auf den Rechnungen werden nur die Pauschalen ausgewiesen. Der Kunde darf die entsprechenden Stundenansätze und Spesen jederzeit einsehen. Die offerierten oder bestätigten Preise sind Nettopreise zuzüglich MwSt. Bei langfristigen und/oder grossen Projekten können von der Agentur Akonto-Zahlungen verlangt werden. Honorare von Lieferanten werden durch die Agentur kontrolliert und an den Kunden weitergeleitet.

Rechnungen der Agentur sind innert 20 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Bei Lieferantenrechnungen gelten deren Zahlungskonditionen.

3.4 // Haftung

Die von der Agentur gelieferten Arbeiten sind sofort bei Empfang zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innert 5 Tagen nach Empfang der Arbeiten schriftlich zu erfolgen. Andernfalls gilt die Lieferung als angenommen und akzeptiert. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt innert angemessener Frist eine Nachbesserung durch die Agentur.

Schadensersatzansprüche können nur unter Nachweis des grobfahrlässigen und/oder vorsätzlichen Handelns geltend gemacht werden. Eine über den Wert der Arbeit hinausgehende Haftung der Agentur wird ausgeschlossen, ebenso die Haftung für einen indirekten Schaden.

4 // Schlussbestimmungen

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Sitz der Agentur. Für alle Streitigkeiten aus einem Auftragsverhältnis kommt ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung.

 

Baden, im Februar 2013